Mitgliedschaft  

 

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Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Eine Mitgliedschaft bei uns bedeutet viel mehr als nur Wandern!


Wie in jedem Gemeinschaftsleben hat auch der SGV Ratingen eine Vereinssatzung, in der die Regeln des Vereinslebens, die Aufgaben der ehrenamtlich tätigen Mitglieder und deren Absicherung, sowie die Wanderordnung für jedes wanderfreudige Mitglied fest geschrieben ist.

Die Satzung ist für jedes Mitglied bindend und in der Abteilung einsehbar.

Nachstehend ein Auszug aus der Wanderordnung:

Unsere Wanderungen finden bei jeder Witterung statt und sind von den Wanderführern sorgfältig vorbereitet. Die Wanderführer können selbsttätig, wenn erforderlich, Weg und Ziel der Wanderung ändern. Sie haben das Recht und die Pflicht, aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen, Wanderfreunden, die offensichtlich mit der geplanten Wanderung überfordert sind, von der Wanderung abzuraten (Kondition, schlechtes Schuhwerk usw.).

Vorhersehbare Änderungen oder zusätzliche Wanderungen werden nach Möglichkeit in der Ratinger Presse, im Schaukasten Menoritenstraße und mündlich bekannt gegeben. Bei extremer Wetterlage ist der Wanderführer berechtigt und verpflichtet, die Wanderung abzusagen.

Jeder Teilnehmer wird gebeten:

den Anordnungen des Wanderführers nachzukommen,
den gewählten Wanderweg nicht zu kritisieren, nicht zu weit vorzueilen oder zurück zubleiben,
dem Wanderführer mitzuteilen, wenn er oder sie die Wanderung vorzeitig beenden möchte,
dem Wanderführer schon vor Beginn der Wanderung bekannt zu geben, wenn er oder sie sich der geplanten Einkehr nicht anschließen möchte,
Wünsche und Beschwerden immer zuerst dem Wanderführer vorzutragen,
die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze des Natur-, Wild- und Denkmalschutzes zu beachten; dazu gehören: Pflanzen und Blumen zu schützen und keine Zweige abzureißen,
Papier- und Speisereste, auch bei fehlenden Abfallkörben, nich am Rastplatz liegen zu lassen,
die Bestimmungen über das Rauchen im Wald zu beachten,
Hunde zu Hause zu lassen,
sich zweckmäßig und dem Wetter angepasst zu kleiden, vor allem für festes Schuhwerk mit Profilsohle und ausreichend Regenschutz zu sorgen,
die allgemeinen Verkehrsvorschriften zu beachten (z.B. auf Straßen ohne Gehsteig links gehen),
für seine Sicherheit zu sorgen und sich mit leichter, fettarmer Verpflegung und ausreichend Getränke zu versorgen,
für leichtsinnig verschuldete Unfälle haftet kein Wanderführer, bei unverschuldeten Unfällen tritt die Haftpflicht- oder Unfallversicherung des SGV in Kraft.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie beim Vorstand unserer Abteilung.

Sollten Sie keine Fragen mehr und den Wunsch haben Mitglied unserer Gemeinschaft zu werden, dann drucken Sie sich das nachfolgende Beitrittsformular aus und senden es an eine der Vorstandsadressen.

Formular für Beitrittserklärung